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Teilnahmebedingungen

 

Bedingungen und Hinweise für die Teilnahme als Aussteller
 

1.  Termine und Veranstaltungsorte
     Termine und Veranstaltungsorte sind den jeweils aktuellen Listen zu entnehmen. 

2.  Ausstellungsgegenstände
     Zur Ausstellung kommen sollen klassische Modellautos, Um- und Eigenbauten 
     sowie antiquarische Literatur und Prospekte aller Art und sammelwürdige Rari-
     täten und Gegenstände rund ums Auto. 

3.  Anmeldung und Anerkennung der Teilnahmebedingungen
     Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder mündlich unter Nennung der Adresse.
     Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung werden die nachstehen-
     den Bedingungen vom Aussteller/Händler anerkannt.

4.  Standmiete 
     Die Standmiete wird nur bei Absage der Veranstaltung, sofern diese vom Ver-
     anstalter zu vertreten ist, zurückerstattet. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers 
     nach verbindlicher Anmeldung
sowie bei Absage der Teilnahme später als 48 
     Stunden vor der Veranstaltung wird die volle Standmiete zur Zahlung fällig. Bis 
     9.00 Uhr am Veranstaltungstag nicht in Beleg genommene Tische können vom 
     Veranstalter ausdrücklich ohne weitere Nachfrage anderweitig vergeben werden.

5.  Aufbau und Abbau der Stände
     Die Aussteller können in der Regel ab 8.00 Uhr am Veranstaltungstag ihre Aus-
     stellungsgegenstände auf den Tischen aufbauen. Dabei dürfen keine Kartons im
     Raum gelagert werden. Verpackungsmaterial muß nach dem Auspacken im 
     eigenen Fahrzeug gelagert werden. Alle Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen, 
     Elektroanschlüsse und ähnliche technische Einrichtungen sind grundsätzlich 
     weiträumig freizuhalten.
     Der Stand ist sauber zu hinterlassen; Abfall, Kartonagen etc. dürfen nicht zurück-
     gelassen werden. Abbau der Stände darf nicht vor Ende der Veranstaltung 
     erfolgen.

6.  Kennzeichnung/Preisauszeichnung
     Jeder Aussteller hat seinen Stand mit Name und Anschrift zu kennzeichnen. 
     Nach den Bestimmungen der Verordnung über Preisangaben müssen die Preise 
     und die Verkaufseinheit für alle während der Veranstaltung sichtbar ausgestellten 
     Waren mit einem deutlich lesbaren Preisschild oder einem Etikett an der Ware 
     in € einschließlich MwSt. angegeben werden. Die Angabe von „ab-“, „ca.-“ oder
     „von ... bis“ - Preisen ist unzulässig. Die Preisauszeichnung ist so vorzunehmen, 
     daß der Verbraucher die Preise auf angemessene Entfernung gut lesen kann. 
     Preisschilder auf der Rück- oder Unterseite der Ware, zu kleine Aufkleber oder 
     verblaßte Ziffern entsprechen diesen Erfordernissen nicht. Die Waren sind einzeln 
     auszuzeichnen und die Preisschilder müssen der Ware eindeutig zugeordnet sein. 
     Preisverzeichnisse oder Preislisten können nicht verwendet werden. Waren der 
     gleichen Art und mit gleichem Verkaufspreis können jedoch zu einer Gruppe 
     zusammengestellt und mit einem Preisschild versehen werden. Die Preisangaben 
     müssen spätestens bei Beginn der Veranstaltung vollständig vorhanden sein. 

7.  Haftung/Versicherung
     Der Veranstalter, seine Helfer und Beauftragte haften nicht für Schäden, die der 
     Betroffene selbst zu verantworten hat und bleiben frei von Haftung und Regreß-
     ansprüchen bei eventuellen Schadensfällen zwischen den Ausstellern. Die Ver-
     sicherung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Ausstellungsgegenstände und 
     Haftpflichtschäden zwischen den Ausstellern und/oder innerhalb Ihres Standes. 
     Höhere Gewalt schließt die Haftpflicht aus. Der Veranstalter haftet nicht bei Dieb-
     stahl, Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen durch Dritte. Der Ver-
     anstalter garantiert in keinem Fall eine Besuchermindestzahl oder ein Mindest-
     umsatz der Aussteller/Händler.

8.  Ausschluß aus der Veranstaltung
     Der Veranstalter behält sich vor, bei eventuellen Schwierigkeiten einen Ausschluß 
     aus der Veranstaltung sowie ein Hausverbot auszusprechen. Der betroffene Aus-
     steller haftet jedoch in vollem Umfang für seine Standmiete.

9.  Höhere Gewalt
     Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die er nicht 
     zu vertreten hat, gezwungen, Ausstellungsbereiche zu sperren oder zu räumen, die 
     gesamte Veranstaltung zu Verschieben oder die Dauer der Veranstaltung zu 
     ändern, so ergeben sich hieraus keine Rechte zum Rücktritt oder zur Kündigung, 
     keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Ausstellers gegen-
     über dem Veranstalter.

 

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