Bedingungen und Hinweise
für die Teilnahme als Aussteller
1. Termine und Veranstaltungsorte
Termine
und Veranstaltungsorte sind den jeweils aktuellen Listen zu
entnehmen.
2. Ausstellungsgegenstände
Zur Ausstellung
kommen sollen klassische Modellautos, Um- und Eigenbauten
sowie
antiquarische Literatur und Prospekte aller Art und sammelwürdige
Rari-
täten
und Gegenstände rund ums Auto.
3. Anmeldung und Anerkennung
der Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung
erfolgt schriftlich oder mündlich unter Nennung der Adresse.
Mit der
Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung werden die nachstehen-
den Bedingungen
vom Aussteller/Händler anerkannt.
4. Standmiete
Die Standmiete
wird nur bei Absage der Veranstaltung, sofern diese vom Ver-
anstalter
zu vertreten ist, zurückerstattet. Bei Nichterscheinen
des Teilnehmers
nach verbindlicher Anmeldung sowie
bei Absage der Teilnahme später als 48
Stunden vor der Veranstaltung wird
die volle Standmiete zur Zahlung fällig. Bis
9.00 Uhr am Veranstaltungstag nicht
in Beleg genommene Tische können vom
Veranstalter ausdrücklich ohne
weitere Nachfrage anderweitig vergeben werden.
5. Aufbau und Abbau der
Stände
Die Aussteller
können in der Regel ab 8.00 Uhr am Veranstaltungstag ihre
Aus-
stellungsgegenstände
auf den Tischen aufbauen. Dabei dürfen keine Kartons im
Raum gelagert
werden. Verpackungsmaterial muß nach dem Auspacken im
eigenen
Fahrzeug gelagert werden. Alle Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen,
Elektroanschlüsse
und ähnliche technische Einrichtungen sind grundsätzlich
weiträumig
freizuhalten.
Der Stand
ist sauber zu hinterlassen; Abfall, Kartonagen etc. dürfen
nicht zurück-
gelassen
werden. Abbau der Stände darf nicht vor Ende der Veranstaltung
erfolgen.
6. Kennzeichnung/Preisauszeichnung
Jeder Aussteller
hat seinen Stand mit Name und Anschrift zu kennzeichnen.
Nach den
Bestimmungen der Verordnung über Preisangaben müssen
die Preise
und die
Verkaufseinheit für alle während der Veranstaltung sichtbar
ausgestellten
Waren mit
einem deutlich lesbaren Preisschild oder einem Etikett an der
Ware
in €
einschließlich MwSt. angegeben werden. Die Angabe von „ab-“,
„ca.-“ oder
„von ...
bis“ - Preisen ist unzulässig. Die Preisauszeichnung ist
so vorzunehmen,
daß
der Verbraucher die Preise auf angemessene Entfernung gut lesen
kann.
Preisschilder
auf der Rück- oder Unterseite der Ware, zu kleine Aufkleber
oder
verblaßte
Ziffern entsprechen diesen Erfordernissen nicht. Die Waren sind
einzeln
auszuzeichnen
und die Preisschilder müssen der Ware eindeutig zugeordnet
sein.
Preisverzeichnisse
oder Preislisten können nicht verwendet werden. Waren der
gleichen
Art und mit gleichem Verkaufspreis können jedoch zu einer
Gruppe
zusammengestellt
und mit einem Preisschild versehen werden. Die Preisangaben
müssen
spätestens bei Beginn der Veranstaltung vollständig
vorhanden sein.
7. Haftung/Versicherung
Der Veranstalter,
seine Helfer und Beauftragte haften nicht für Schäden,
die der
Betroffene
selbst zu verantworten hat und bleiben frei von Haftung und
Regreß-
ansprüchen
bei eventuellen Schadensfällen zwischen den Ausstellern.
Die Ver-
sicherung
des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Ausstellungsgegenstände
und
Haftpflichtschäden
zwischen den Ausstellern und/oder innerhalb Ihres Standes.
Höhere
Gewalt schließt die Haftpflicht aus. Der Veranstalter
haftet nicht bei Dieb-
stahl,
Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen
durch Dritte. Der Ver-
anstalter
garantiert in keinem Fall eine Besuchermindestzahl oder ein
Mindest-
umsatz
der Aussteller/Händler.
8. Ausschluß aus
der Veranstaltung
Der Veranstalter
behält sich vor, bei eventuellen Schwierigkeiten einen
Ausschluß
aus der
Veranstaltung sowie ein Hausverbot auszusprechen. Der betroffene
Aus-
steller
haftet jedoch in vollem Umfang für seine Standmiete.
9. Höhere Gewalt
Ist der
Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen Gründen,
die er nicht
zu vertreten
hat, gezwungen, Ausstellungsbereiche zu sperren oder zu räumen,
die
gesamte
Veranstaltung zu Verschieben oder die Dauer der Veranstaltung
zu
ändern,
so ergeben sich hieraus keine Rechte zum Rücktritt oder
zur Kündigung,
keine
Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des
Ausstellers gegen-
über
dem Veranstalter.